Das Oberste Antikorruptionsgericht hat am 2. September 2026 53,15 Prozent des Werts einer in Kiew registrierten Wohnung als unbegründeten Vermögenswert festgestellt und die Einziehung von 4.353.176 Hrywnja in den Staatshaushalt angeordnet. Grundlage des zivilrechtlichen Urteils waren eine Vermögensprüfung der Nationalen Agentur für die Verhinderung von Korruption und die Klage der Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft.
Gegenstand des Verfahrens war eine rund 170 Quadratmeter große Wohnung in einem Kiewer Wohnkomplex, die 2021 auf eine Verwandte des ehemaligen Ministers für Agrarpolitik und Ernährung, Vitalij Koval, eingetragen wurde. Nach Feststellungen des Gerichts verfügte die registrierte Eigentümerin nicht über hinreichend nachweisbare rechtmäßige Einkünfte, um den vollen Kaufpreis zu decken. Eine von der Verwandten vorgebrachte Darlehensversion wurde als unzureichend belegt gewertet. Aus der Differenz von erklärten Mitteln und tatsächlichen Ausgaben leitete das Gericht den prozentualen Anteil des unbegründeten Vermögenswerts ab.
Die Richter ordneten nicht die Herausgabe eines realen Wohnungsteils an, sondern die Zahlung des entsprechenden Geldbetrags. Ein zuvor verhängter Arrest auf das Objekt wurde deshalb aufgehoben, da der Geldwert und nicht das Eigentum selbst eingezogen wird. Nach den öffentlichen Mitteilungen der beteiligten Behörden handelt es sich um eine einmalige Einziehung in Höhe von 4.353.176 Hrywnja zum Zeitpunkt des Beschlusses.
In seinen Vermögenserklärungen führte Vitalij Koval die Wohnung ab 2023 als Familienwohnsitz und als Objekt, das seine Ehefrau vermietet. Die Nationale Agentur für die Verhinderung von Korruption und die Spezialisierte Antikorruptionsstaatsanwaltschaft hoben den Fall als Beispiel für die Anwendung der zivilrechtlichen Einziehung unbegründeter Vermögenswerte hervor. Vertreter der Betroffenen erklärten, die Rechtslage sei strittig; Rechtsmittel gegen die Entscheidung seien möglich. Das Urteil enthält keine strafrechtliche Verurteilung und betrifft ausschließlich die zivilrechtliche Einziehung des festgestellten Geldwerts.
Das Oberste Antikorruptionsgericht ist in der Ukraine für Zivilklagen zur Einziehung unbegründeter Vermögenswerte zuständig, wenn ein erheblicher Abstand zwischen rechtmäßig erklärten Einkünften und tatsächlichen Ausgaben festgestellt wird. Die nun bestätigte Einziehung reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, mit denen Finanzströme rund um ehemalige und amtierende Amtsträger genauer nachvollzogen werden. Der Fall betrifft eine in Kiew belegene Immobilie; regionale Bezüge ergeben sich zudem aus der politischen Biografie von Vitalij Koval, der vor seiner Zeit im Ministerium andere staatliche Funktionen ausübte. Weitere prozessuale Schritte bleiben abzuwarten und ändern bis zu einer gegenteiligen Gerichtsentscheidung nichts an der derzeitigen Rechtswirkung der Einziehung.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).