Das Staatliche Ermittlungsbüro (DBR) und die Staatsanwaltschaft der Oblast Tscherniwzi ermitteln gegen einen früheren stellvertretenden Leiter der regionalen Hauptverwaltung des Staatlichen Dienstes für Notfallsituationen (DSNS). Dem Beamten wird vorgeworfen, in den Jahren 2023 und 2024 den Ankauf von sieben Dienstwohnungen veranlasst zu haben, die sich nach der Übergabe als nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet erwiesen. Nach Angaben der Ermittler wurden dadurch rund 20 Millionen Hrywnja an staatlichen Mitteln verschwendet. Die Verdachtsmitteilung wurde im Februar 2026 publik gemacht.
Den Ermittlungen zufolge leitete der Beschuldigte die zuständige Vergabekommission und unterzeichnete Kaufverträge sowie Abnahmeprotokolle, obwohl die Objekte die Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen sowie bau- und sanitären Normen nicht erfüllten. In mehreren Gebäuden sollen interne wie externe Versorgungsleitungen gefehlt haben; in einzelnen Objekten seien sogar Geschossdecken nicht vorhanden gewesen. Verdachtsmitteilungen richteten sich auch gegen zwei beteiligte Bauträger, denen vorgeworfen wird, erhaltene öffentliche Gelder für private Zwecke umgelenkt zu haben.
Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass zentrale Zahlungen in mehreren Tranchen freigegeben wurden und die Verträge die Übergabe bezugsfertiger Wohnungen vorsahen. Beschlüsse des Schewtschenkiwskyj Bezirksgerichts Tscherniwzi vom 11. Februar 2026 nennen unter anderem einen Kaufvertrag vom 2. Mai 2024 sowie Zahlungen vom 22. Dezember 2023. Die Dokumente stützen den Verdacht, dass Abnahmeverpflichtungen trotz offenkundiger Mängel erfüllt wurden.
Das DBR ordnet die Vorwürfe als Veruntreuung staatlicher Mittel und Missbrauch der Amtsbefugnis in besonders großem Umfang nach ukrainischem Strafrecht ein. Diese Einordnung ist den Ermittlungsbehörden zuzuschreiben; eine gerichtliche Entscheidung über Schuld oder Unschuld liegt nicht vor. Eine Stellungnahme des Beschuldigten oder seiner Verteidigung ist bislang öffentlich nicht bekannt.
Der Fall belastet eine zentrale Einrichtung des Zivilschutzes in Tscherniwzi (Czernowitz), deren Personal im Krieg und bei Katastrophen besonders gefordert ist. Er wirft zugleich die Frage nach der Wirksamkeit interner und externer Kontrollen bei öffentlichen Beschaffungen auf, insbesondere wenn Bauleistungen unter Zeitdruck vergeben werden. Ob und wann ein mögliches Hauptverfahren beginnt, ist offen; bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).