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Regierung legt Einmalzahlungen zum Unabhängigkeitstag 2026 fest – Online-Antrag beim Pensionsfonds möglich

Das Kabinett der Minister der Ukraine hat am 13. Mai 2026 per Beschluss Nr. 602 die Höhe einmaliger Zahlungen zum 24. August 2026 festgelegt. Anspruchsberechtigte, darunter Veteranen und Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, können die Leistung…

Das Kabinett der Minister der Ukraine hat mit dem Beschluss Nr. 602 vom 13. Mai 2026 die Beträge der einmaligen Geldleistung zum Tag der Unabhängigkeit verbindlich festgelegt. Nach Regierungsangaben sollen die Auszahlungen bis zum 24. August 2026 erfolgen. Anspruchsberechtigt sind Personen, denen der einschlägige Status nach ukrainischem Recht bis zu diesem Datum zuerkannt wurde; genannt werden unter anderem Veteranen des Krieges, Hinterbliebene gefallener Verteidiger, Teilnehmer der Revolution der Würde und Opfer nationalsozialistischer Verfolgung.

Die Durchführung liegt beim Pensionsfonds der Ukraine. Nach Angaben der Behörde erhalten zahlreiche Berechtigte die Einmalzahlung automatisch zusammen mit der regulären Rente, mit Wohnbeihilfen oder anderen Sozialleistungen. Wer nicht automatisch erfasst wird, kann einen Antrag stellen. Der Pensionsfonds verweist auf das digitale Verfahren: Die Beantragung ist über das Portal PFU möglich. Erforderlich ist eine Anmeldung mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES/KEP). Im persönlichen Konto steht unter „Kommunikation mit dem PFU“ die Option „Antrag auf einmalige Geldzahlung zum Tag der Unabhängigkeit der Ukraine“ bereit; das Portal PFU führt durch die Eingabeschritte.

Als Rechtsgrundlage nennt die Regierung den genannten Beschluss sowie die einschlägigen Gesetze über den Status von Kriegsveteranen und über Opfer nationalsozialistischer Verfolgung. Für die technische Abwicklung verweist der Pensionsfonds auf die bereits geltenden Verfahrensregeln, die durch frühere Kabinettsbeschlüsse präzisiert worden sind. Regionale Verwaltungen und die lokalen Stellen des Fonds – etwa in Sumy – informieren ergänzend über Fristen und Nachweise. Nach amtlichen Hinweisen gilt: Ist die Leistung bis zum 1. Oktober 2026 nicht eingegangen, kann bis zum 1. November 2026 ein Antrag nachgereicht werden.

Die Regierung nennt in ihrem Beschluss die jeweiligen Beträge je Statusgruppe; eigenständige Prognosen zur Umsetzung vor Ort oder zu möglichen Verzögerungen macht sie nicht. Nach Darstellung des Pensionsfonds der Ukraine soll das Verfahren die digitale Antragstellung vereinfachen und Verwaltungswege verkürzen. Unabhängige Angaben zur Zahl der Anspruchsberechtigten und zum Gesamtvolumen liegen in dieser Mitteilung nicht vor; maßgeblich sind die veröffentlichten Bestimmungen und die Hinweise der zuständigen Behörden.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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