Politik

Regierung plant 2027 mehr gezielte Hilfe für Agrarbetriebe in Frontnähe

Der Agrarminister kündigt an, im Entwurf des Staatshaushalts 2027 Mittel für Entschädigungen, Umsiedlungshilfen und mögliche Steuererleichterungen für Betriebe in frontnahen Gebieten zu verankern.

Der ukrainische Minister für Agrarpolitik und Ernährung, Taras Vysotskyj, hat am 22. September 2026 angekündigt, die Regierung werde im Entwurf des Staatshaushalts 2027 verstärkte, gezielt adressierte Hilfen für Agrarbetriebe in frontnahen Gebieten vorsehen. Schwerpunkte seien Entschädigungen für zerstörte oder nicht geerntete Bestände, Unterstützung bei der Umsiedlung betroffener Unternehmen sowie weitere Programme, die auf akute Bedarfe ausgerichtet sind. Vysotskyj äußerte sich dazu im Fernsehen bei Suspilne und in einer Mitteilung des Ministerkabinetts.

Nach seinen Angaben arbeitet das Ministerium parallel an einem zusätzlichen finanziellen Reserveinstrument, das im Fall kriegsbedingter Schäden schneller greifen soll. Dafür werbe die Regierung Mittel internationaler Partner ein, um einen rasch zugänglichen Fonds aufzubauen. Zudem sei in der Werchowna Rada ein Gesetzentwurf registriert, der Agrarproduzenten aus frontnahen Gebieten von der Mindeststeuerpflicht befreien soll. Diese Vorhaben hängen von der Parlamentsberatung und der tatsächlichen Mittelzuweisung im endgültigen Haushalt ab.

Für laufende Maßnahmen bleiben bestehende Programme bestehen. Weitergeführt wird die Kompensation von 40 Prozent beim Kauf in der Ukraine produzierter Landtechnik. Voraussetzung ist der Nachweis, dass mehr als 80 Prozent der bewirtschafteten Flächen eines Betriebs in Gebieten mit aktiven oder potenziellen Kampfhandlungen liegen und dass die entsprechenden Parzellen in staatlichen Registern verzeichnet sind. Für Beratungen zur korrekten Registrierung verweist das Ministerium auf die technische Hotline des staatlichen Agrarregisters sowie auf territoriale Organe des Geokatasters und lokale Abteilungen für Agrar- und Ernährungswirtschaft.

Zur Auszahlung der pauschalen Flächebeihilfe von 1.000 Hrywnja pro Hektar für das Jahr 2025 sagte Vysotskyj, die Zuflüsse in den Sonderfonds des Staatshaushalts gingen wegen des rückläufigen Seetransits langsamer ein. Daher plane die Regierung, diese Zahlungen Ende 2026 zu leisten. Ein genauer Termin hänge von der Verfügbarkeit der zweckgebundenen Einnahmen ab.

Bedeutung und offene Punkte: Die anvisierten Instrumente sollen Produktionseinbrüche abfedern, Liquidität sichern und Investitionen in kritischer Lage ermöglichen. Unklar bleibt, in welcher Höhe im finalen Haushalt 2027 tatsächlich Mittel bereitstehen, wie schnell ein international mitfinanzierter Notfonds aufgebaut werden kann und welche Fristen für Entschädigungen gelten. Fest steht, dass Zusagen erst mit der Verabschiedung des Haushalts und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen rechtlich verbindlich werden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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