Am 10. Oktober 2026 hat das Ministerium für Gemeinden, Territorien und Binnenvertriebene in Charkiw einen Entwurf zur Änderung der Regierungsverordnung Nr. 841 vorgestellt. Die Vorlage soll Evakuierungen aus Gefahrengebieten verbindlicher steuern: Aufnahmestellen sollen bereits vor der Verlegung für betroffene Personen oder Familien reserviert und deren Bereitschaft zur tatsächlichen Aufnahme bestätigt werden. Zudem soll fehlende Ausweisdokumentation den Zugang zu Unterstützung nicht verhindern.
Nach Angaben der Regierung diente die Arbeitsreise von Minister Vitalii Bezgin nach Charkiw der Abstimmung mit zivilgesellschaftlichen und humanitären Organisationen sowie regionalen Behörden. Er besuchte das Transitzentrum Charkiw und eine Unterkunft für Menschen aus Kupjansk, Isjum und weiteren gefährdeten Orten. Seit Aufnahme des Betriebs hat das Transitzentrum Charkiw mehr als 109 000 Menschen unterstützt; durch das Transitzentrum Losowa sind über 63 000 Menschen gegangen. Die Charkiwer Oblastverwaltung verweist auf einen hohen Anteil von Kindern, älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen, die besonderen Schutz und Begleitung benötigen.
Zentraler Verfahrensschritt im Entwurf ist eine einmalige, zügige Bedarfsfeststellung: Innerhalb der ersten 24 Stunden im Transitzentrum sollen medizinische und soziale Hilfen, Unterbringung sowie Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme erfasst werden, ohne dass Betroffene dieselben Schritte mehrfach durchlaufen müssen. Eine Evakuierung gilt demnach erst als abgeschlossen, wenn die aufnehmende Stelle die Menschen tatsächlich übernommen hat, nicht bereits mit ihrer Abreise aus dem Transitzentrum. Ziel ist, Anschlussbrüche zu vermeiden und Verantwortlichkeiten klar zuzuordnen.
Das Ministerium begründet die Änderungen mit Erfahrungen aus den Jahren des großflächigen Kriegs: Engpässe bei Unterkünften, ungleiche Auslastung von Regionen und wiederholte Datenerhebungen hätten Prozesse verlangsamt und Betroffene zusätzlich belastet. Vitalii Bezgin dankte Hilfswerken, internationalen Partnern und den Behörden in der Charkiwer Oblast für Evakuierungsfahrten, medizinische und psychologische Hilfe sowie das Herrichten von Unterkünften.
Der Entwurf ist zunächst ein Vorschlag der Exekutive. Für die Rechtsverbindlichkeit müssen die Änderungen von der Regierung beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht werden. Angaben zu Fristen oder zur Finanzierung zusätzlicher Kapazitäten machte das Ministerium nicht. Regionale und kommunale Träger sowie Partnerorganisationen müssten die vorgesehenen Bestätigungen der aufnehmenden Stellen und die Bedarfsprüfung organisatorisch absichern, damit die neuen Standards landesweit greifen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).