Die Staatliche Steuerbehörde der Ukraine und die Föderation der Arbeitgeber der Ukraine haben am 21. August in Kiew über zusätzliche Entlastungen für kriegsgeschädigte Betriebe beraten. Behördenspitze Lesja Karnauch bekräftigte die Bereitschaft, gemeinsam mit der Wirtschaft praxisnahe Lösungen auszuarbeiten, die Unternehmen spürbar entlasten und zugleich staatliche Interessen wahren. Die Mitteilung wurde über das Ministerkabinett der Ukraine veröffentlicht.
Nach Angaben der Arbeitgeberseite wurden allein im August 42 Mitgliedsunternehmen durch russische Angriffe in Mitleidenschaft gezogen. Karnauch betonte, zerstörte Produktionsstätten bedeuteten nicht nur beschädigte Gebäude, sondern auch den Verlust von Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen. Unterstützung müsse deshalb so ausgestaltet sein, dass sie zielgenau helfe und Missbrauch vorbeuge.
Bereits heute gelten mehrere Erleichterungen. Das Finanzministerium hat mit dem Erlass Nr. 225 eine Grundlage geschaffen, die es Unternehmen ermöglicht, kriegsbedingt eingetretene Unmöglichkeit der Erfüllung steuerlicher Pflichten zu bestätigen. Hinzu kommen Befreiungen von der Grundsteuer sowie Erleichterungen für beschädigte oder zerstörte Immobilien und weitere steuerliche Präferenzen. Betroffene Betriebe können sich an regionale Steuerstellen und die Beratungsbüros der Behörde wenden, um konkrete Handlungsoptionen zu klären. Die Staatliche Steuerbehörde der Ukraine ist für das Vollzugs- und Beratungsangebot im Rahmen dieser Vorgaben zuständig.
Karnauch unterstrich, dass Hilfen gegen Zweckentfremdung abgesichert werden müssten: Es gelte zu verhindern, dass unter dem Deckmantel des Wiederaufbaus Schattenwirtschaftsstrukturen erneuert oder neu geschaffen werden. Kontrollen sollten risikoorientiert erfolgen, damit rechtstreue Steuerzahler nicht zusätzlich belastet werden. Damit sollen Planungssicherheit und die Fähigkeit zur Wiederaufnahme der Produktion gestärkt werden, ohne das Steueraufkommen zu gefährden.
Neben Entlastungen für geschädigte Betriebe standen die Eindämmung der Schattenwirtschaft, die Bekämpfung der künstlichen Aufspaltung von Unternehmen und Maßnahmen gegen den illegalen Markt, insbesondere für verbrauchsteuerpflichtige Waren, auf der Tagesordnung. Ziel ist es laut Behörde, Wettbewerbsverzerrungen abzubauen und die Steuermoral zu stärken.
Konkrete neue gesetzgeberische Schritte kündigte die Behörde vorerst nicht an. Stattdessen soll der strukturierte Austausch mit der Wirtschaft fortgesetzt werden, um Vorschläge der Branchen zu priorisieren und zügig in umsetzbare Maßnahmen im Steuerverfahren zu überführen. An dem Gespräch nahmen Vertreter der Föderation der Arbeitgeber der Ukraine unter Leitung von Dmytro Oliynyk teil.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).