Die Ukraine hat den Perelik, das offizielle Verzeichnis der Gebiete mit laufenden oder früheren Kampfhandlungen und der zeitweise besetzten Gebiete, erneut aktualisiert. Nach Angaben des Ministeriums für Reintegration gilt die jüngste Fassung mit der Anordnung Nr. 1082 vom 10. Juni 2026 und bringt Klarstellungen und Statuswechsel, die auch Gemeinden in der Region Cherson betreffen.
Der Perelik ordnet Orte in der Ukraine in drei Kategorien ein: Gebiete mit aktiven Kampfhandlungen, Gebiete, in denen die Möglichkeit von Kampfhandlungen besteht, und zeitweise besetzte Gebiete. Diese Einstufungen sind für Behörden, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger rechtlich maßgeblich. Nach ukrainischen Behördenangaben beeinflussen sie unter anderem Verwaltungsentscheidungen, bestimmte Sozialleistungen, Steuer- und Fristregelungen, Evakuierungs- und Sicherheitsvorgaben sowie Prioritäten beim Wiederaufbau. Welche konkreten Orte in welcher Kategorie geführt werden, ist dem amtlichen Anhang der Anordnung zu entnehmen.
Für die Region Cherson verzeichnet das Ministerium fortlaufend Veränderungen, die sich aus der Sicherheitslage entlang der Front und aus der faktischen Kontrolle einzelner Gemeinden ergeben. Der Perelik dokumentiert hierbei den festgestellten Status; er trifft keine Aussage über den völkerrechtlichen Status von Gebieten, sondern bildet die aktuelle behördliche Lagebewertung ab. Änderungen in der Einstufung – etwa die Zuordnung zu aktiven Kampfhandlungen oder zu zeitweise besetzten Gebieten – können praktische Folgen für lokale Verwaltungen, öffentliche Dienste sowie private Haushalte und Unternehmen haben.
Rechtsgrundlage der Aktualisierung ist die vom Justizministerium veröffentlichte Anordnung des Ministeriums für Reintegration. Sie ersetzt frühere Fassungen des Verzeichnisses und wird nach Maßgabe der Sicherheitslage fortgeschrieben. Das Ministerkabinett der Ukraine und die nachgeordneten Behörden verweisen in einschlägigen Verfahren regelmäßig auf die jeweils geltende Fassung des Perelik, um Maßnahmen zu planen, Hilfen zu priorisieren und rechtliche Ausnahmen zu begründen.
Angaben zu konkreten Orten, die neu aufgenommen, umgestuft oder gestrichen wurden, ergeben sich aus der konsolidierten Liste in der Anordnung Nr. 1082 vom 10. Juni 2026. Für Betroffene in der Region Cherson ist der amtliche Anhang maßgeblich; dort sind die betroffenen Gemeinden mit ihrem aktuellen Status ausgewiesen. Weitere politische Bewertungen oder militärische Schlussfolgerungen lassen sich aus dem Verwaltungsakt selbst nicht ableiten.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).