Die UN-Generalversammlung hat am 4. September in New York mit großer Mehrheit eine nicht bindende Resolution zur Förderung gleichflächiger Weltkartenprojektionen wie der Equal Earth-Projektion verabschiedet. Nach UN-Angaben lautete das Ergebnis 164 Ja-Stimmen, eine Gegenstimme der Vereinigten Staaten und sechs Enthaltungen. Die Ukraine enthielt sich. Kiew begründete dies mit der Darstellung der von Russland besetzten Gebiete in im Verfahren verwendeten Beispielkarten.
Die ukrainische Vertretung erklärte, einige während der Beratungen gezeigte Equal-Earth-Abbildungen wiesen die Krim und weitere besetzte Gebiete nicht in Übereinstimmung mit einschlägigen Beschlüssen der Generalversammlung zur territorialen Integrität der Ukraine aus. Daher könne man den Text in der vorgelegten Form nicht unterstützen. Zugleich betonte die Delegation, die Ziele einer ausgewogeneren globalen Kartendarstellung – insbesondere die Verringerung von Verzerrungen zulasten Afrikas – grundsätzlich zu teilen. Die Erklärung wurde nach der Abstimmung im Plenum protokolliert.
Die Resolution empfiehlt Staaten, internationalen Organisationen und Bildungseinrichtungen, häufiger gleichflächige Projektionen zu nutzen, um Flächenverhältnisse realistischer abzubilden. Der Vorstoß ging auf Togo im Namen der Afrikanischen Gruppe zurück und fand breite Unterstützung unter afrikanischen, asiatischen und lateinamerikanischen Staaten. Die Vereinigten Staaten stimmten als einziges Land dagegen und argumentierten laut Debattenprotokoll, die Initiative sei ungeeignet, um faktische Standardisierungen im Kartenwesen herbeizuführen.
Rechtsverbindlich ist der Beschluss nicht. Er stellt klar, dass die Nutzung anderer Projektionen – etwa für Navigation oder thematische Fachkarten – weiterhin angemessen bleibt. Unmittelbare technische Änderungen in amtlichen Kartenwerken sind daher nicht zu erwarten. Politisch ist die Abstimmung dennoch bedeutsam: Für die Ukraine ist sie ein weiterer Prüfstein, jede internationale Darstellung der Staatsgrenzen mit bestehenden UN-Beschlüssen in Einklang zu halten. Kiew verweist regelmäßig darauf, dass die Krim völkerrechtlich Teil der Ukraine ist und die russische Besetzung von der Generalversammlung wiederholt verurteilt wurde.
In den kommenden Wochen könnte es Folgedebatten über Leitlinien für UNO-Publikationen geben, um Missverständnisse bei der Grenzdarstellung zu vermeiden. Ukrainische Diplomaten kündigten an, einschlägige UN-Stellen weiter auf konsistente Kennzeichnungen hinzuweisen. Die Generalversammlung betonte ihrerseits, dass die befürwortete Projektion keine Aussagen über völkerrechtliche Grenzverläufe trifft. Entscheidend bleibt daher, wie begleitende Kartenbeispiele in künftigen Veröffentlichungen aufbereitet werden.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).