Politik

Ukraine erlaubt Privatbau unterirdischer Produktionsräume und befreit Partnerimporte von Abgaben

Das Ministerkabinett der Ukraine hat neue Regeln für die Verteidigungsindustrie beschlossen: Private Firmen dürfen Untergrundwerke bauen; von Partnern finanzierte Komponenten sind zoll- und mehrwertsteuerfrei.

Das Ministerkabinett der Ukraine hat am 22. Oktober 2026 mehrere Beschlüsse zur kurzfristigen Stärkung der Verteidigungsindustrie gefasst. Nach Angaben von Premierminister Serhij Korezkyj können private Unternehmen künftig unterirdische Produktionsräume für Verteidigungszwecke errichten und diese an Rüstungsproduzenten vermieten oder verkaufen. Zudem wird für Komponenten, die für die Herstellung von Waffen bestimmt und von internationalen Partnern bezahlt sind, eine Einfuhr mit Befreiung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer ermöglicht. Parallel sollen Prüf- und Anmeldeprozesse über das sogenannte Einheitliche Fenster beschleunigt werden.

Die Regierung begründet die Schritte mit der Notwendigkeit, die industrielle Basis widerstandsfähiger und leistungsfähiger zu machen. Unterirdische Fertigung soll die Verwundbarkeit gegenüber russischen Angriffen verringern und zusätzliche Kapazitäten erschließen. Die finanzielle Entlastung bei der Einfuhr und die vereinfachte Zollabfertigung zielen darauf, Lieferketten zu stabilisieren und Vorlaufzeiten zu verkürzen, wenn internationale Unterstützungsprogramme Bauteile finanzieren.

Konkrete Umsetzungsdetails zu Genehmigungen, Sicherheitsauflagen und Qualitätskontrollen für neue Anlagen nannte die Regierung in ihrer Mitteilung nicht. Ebenso liegen bislang keine offiziellen Angaben zu erwarteten Kapazitätszuwächsen oder Zeitplänen vor. Nach Darstellung von Serhij Korezkyj soll die Entlastung bei der Einfuhr in der Praxis die Zahl der erforderlichen Schritte reduzieren und die Abfertigung über eine zentrale digitale Schnittstelle bündeln.

Die Beschlüsse fügen sich in den breiteren Versuch ein, Produktionsrisiken zu mindern und die Ausrüstung eigener Streitkräfte planbarer sicherzustellen. International dürfte die Befreiung von Abgaben für Partnerimporte die Abwicklung bereits zugesagter Unterstützungsleistungen vereinfachen. Zugleich bleibt die Nachverfolgbarkeit sicherheitsrelevanter Güter für Förderstaaten ein zentrales Anliegen, das durch klare Nachweis- und Kontrollverfahren flankiert werden muss. Welche konkreten Verordnungen und Ausführungsbestimmungen die neuen Grundsätze regeln, ist Gegenstand der weiteren administrativen Umsetzung.

Die Mitteilung des Ministerkabinetts ist als Reaktion auf die anhaltende Bedrohungslage zu verstehen. Während die Verteidigungsindustrie in der Ukraine seit Beginn der großangelegten Invasion ihre Produktion ausgeweitet hat, erschweren eskalierende russische Angriffe die Logistik und den Schutz sensibler Anlagen. Mit den nun beschlossenen Änderungen will die Regierung zugleich private Investitionen mobilisieren und die Schnittstellen zu internationalen Partnern effizienter gestalten.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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