Das Verteidigungsministerium der Ukraine hat am 12. Oktober 2026 einen verbindlichen Musterbefehl für die Erfassung von Verwundungen, Verletzungen, Kontusionen oder Verstümmelungen von Soldaten eingeführt. Die Neuregelung wurde gemeinsam mit dem Oberbefehlshaber und dem Generalstab der Streitkräfte der Ukraine beschlossen und in die Instruktion für die Aktenführung in den Streitkräften der Ukraine aufgenommen, die durch den Erlass Nr. 40 vom 31. Januar 2024 in Kraft gesetzt worden war.
Der Musterbefehl legt fest, welche Angaben zur Feststellung der Umstände einer Verwundung zwingend zu dokumentieren sind: Zeitpunkt und Ort des Ereignisses, Dienststellung der betroffenen Person und konkret übertragene Aufgaben, Art der geleisteten medizinischen Hilfe sowie der Evakuierungsweg. Zudem sind Zeugen sowie Dokumente zu nennen, die die Angaben belegen. Damit soll die bislang uneinheitliche Praxis in den Einheiten beendet werden, die laut Ministerium wiederholt zu Verzögerungen und Lücken in den Unterlagen geführt hat.
Vorgesehen ist eine klare Frist: Kommandeure müssen den Befehl spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach dem Ereignis oder nach Eingang der entsprechenden Information erlassen. Wenn mehrere Soldaten bei derselben Begebenheit verletzt wurden, können ihre Fälle in einem Befehl erfasst werden, jeweils mit getrennten Einträgen. Auf Grundlage des Befehls wird eine Bescheinigung erstellt, die über das System des elektronischen Dokumentenverkehrs SEDO übermittelt wird; bei fehlender technischer Möglichkeit oder auf Antrag der betroffenen Person ist eine Papierausfertigung vorgesehen.
Nach Angaben des Ministeriums ist die vollständige und fristgerechte Dokumentation für die Arbeit der militärärztlichen Kommission und für die Berechnung von Ansprüchen auf finanzielle Leistungen entscheidend. In der Vergangenheit hätten unvollständige oder verspätete Angaben dazu geführt, dass Verletzungen nicht als dienst- oder kampfbedingt anerkannt wurden oder Auszahlungen verzögert eintrafen. Die stellvertretende Verteidigungsministerin Ljubow Halan betonte, der einheitliche Musterbefehl gebe Kommandeuren eine klare Checkliste und sorge für Rechtssicherheit bei Betroffenen.
Die Maßnahme ist verwaltungsrechtlich-technischer Natur, hat aber unmittelbare sozialrechtliche Folgen: Einheitliche Pflichtangaben und feste Fristen können Begutachtungen beschleunigen und Streitfälle über den Status einer Verwundung reduzieren. Ihre Wirkung hängt in der Praxis von konsequenter Anwendung in den Truppenteilen sowie von der Verfügbarkeit und Nutzung des elektronischen Dokumentenverkehrs ab. Mit der Ergänzung der Instruktion für die Aktenführung setzt die Militärführung auf Standardisierung, um nach Verwundungen die Beweiskette frühzeitig zu sichern und berechtigte Ansprüche zügig zu bearbeiten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).