Politik

Ukraine legt Gesetzentwurf zu Bergbauabfällen nach Europäische Union-Standards vor

Die Regierung in Kiew hat am 21. September 2026 einen Entwurf zur Regulierung von Abfällen aus der Gewinnungsindustrie beschlossen. Er orientiert sich an der Richtlinie 2006/21/EG der Europäischen Union und soll Umwelt- und Gesundheitsrisiken…

Die Regierung der Ukraine hat am 21. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Verwaltung von Abfällen aus der bergbaulichen und sonstigen Gewinnungsindustrie vorgelegt. Nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft und des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen orientiert sich der Entwurf an der Richtlinie 2006/21/EG der Europäischen Union über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie. Ziel ist es, rechtliche Lücken zu schließen und Risiken für Umwelt und Gesundheit zu mindern.

Der Entwurf schafft eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Klassifizierung, Lagerung, Überwachung und Stilllegung von Abfallanlagen der Gewinnungsindustrie. Vorgesehen sind verbindliche Betreiberpflichten, detaillierte Überwachungsprogramme sowie erweiterte Haftungs- und Berichtspflichten. Zudem sollen Genehmigungsverfahren präzisiert, Betriebspläne standardisiert und Anforderungen an Notfall- und Stilllegungskonzepte festgelegt werden. Die Regierung verweist darauf, dass Abfälle der Gewinnungsindustrie in der nationalen Abfallbilanz einen besonders hohen Anteil ausmachen und bisher uneinheitlich geregelt waren.

Das Kabinett der Minister der Ukraine hatte bereits in früheren Beschlüssen die Ausarbeitung technischer Vorgaben und Musterregelungen angekündigt. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf ergänzt diese Schritte durch klare Mindeststandards für Betreiber und Behörden. Flankierend zur Gesetzesinitiative laufen Programme zur Umsetzung der nationalen Abfallstrategie sowie zur behördlichen Überwachung, die in Arbeitsplänen für 2026 und 2027 verankert sind.

Wirtschaftsverbände begrüßen die in Aussicht gestellte Rechtssicherheit für Investitionen und die Behandlung von Altlasten, fordern aber praxistaugliche Übergangsfristen und Planungssicherheit bei technischen Nachrüstungen. Umweltorganisationen dringen auf strenge Kontrollen, transparente Verfahren und eine konsequente Einbindung betroffener Gemeinden, um Gefährdungen von Grundwasser, Böden und Anwohnern zu vermeiden. Die Angaben zu Nutzen, Kosten und Pflichten stammen aus Regierungsmitteilungen; unabhängige Bewertungen liegen bislang nicht in vollem Umfang vor.

Das weitere Verfahren sieht öffentliche Anhörungen und die Beratung in der Werchowna Rada vor. Zuständige Parlamentsausschüsse sollen den Entwurf prüfen, bevor über Änderungen und die endgültige Verabschiedung entschieden wird. Mit dem Vorhaben setzt die Ukraine ihren Kurs zur Angleichung des Umweltrechts an EU-Normen fort, der zuletzt bereits Reformen in der Abfallwirtschaft und bei der chemischen Sicherheit angestoßen hat. Mögliche Folgen sind höhere technische Anforderungen für Bergbauunternehmen, erweiterte Aufsichtspflichten für Behörden und langfristig steigende Kosten für die Sanierung von Altlasten.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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