Die Ukraine will zur Finanzierung staatlicher Instrumente zur Absicherung von Unternehmensrisiken im Krieg keine Steuern erhöhen. Danylo Hetmantsev, Vorsitzender des Parlamentsausschusses für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik in der Werchowna Rada, sagte am 19. Oktober 2026, eine Anhebung der Mehrwertsteuer oder anderer Abgaben stehe nicht auf der Agenda. Er bezog sich auf eine zuvor abgehaltene Online-Besprechung mit Regierungs- und Wirtschaftsvertretern. Hetmantsev verwies darauf, dass Alternativen zur Steuererhöhung geprüft würden.
Nach seinen Angaben wird die staatliche Unterstützung für die Kriegsrisikoversicherung weiterentwickelt, weil das bestehende Budget eine breitere Abdeckung bislang nicht zulässt. Diskutierte Optionen, im Zuge der Aufstellung des Staatshaushalts 2027 einzelne Fonds durch Steuermehreinnahmen zu stärken, fänden derzeit keine politische Mehrheit. Stattdessen solle die Wirksamkeit vorhandener Programme erhöht und Mittel innerhalb des Haushalts neu priorisiert werden. Konkrete Beschlüsse dazu stehen aus und liegen beim Kabinett der Minister der Ukraine sowie beim Parlament.
Die Debatte wird von gegensätzlichen Interessen geprägt. Teile der Wirtschaft fordern eine verlässlichere staatliche Rückdeckung, damit Versicherer Risiken in der Nähe der Front oder entlang kritischer Lieferketten überhaupt bepreisen können. Gegner höherer Steuern warnen vor einer Belastung der Konsumnachfrage und vor Preisdruck, falls die Mehrwertsteuer steigen würde. Hetmantsev stellte klar, dass der Fokus auf der besseren Inanspruchnahme bestehender Instrumente und auf haushaltsinternen Umschichtungen liege.
Die Regierung hat die Rahmenbedingungen für die Kriegsrisikoversicherung zuletzt angepasst. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden die Bedingungen für die Förderung erweitert und Verfahren für Kompensationen vereinfacht, um den Zugang für Unternehmen zu erleichtern. Parallel arbeiten staatliche und internationale Partner an Risikoteilungsmodellen, damit Policen auch unter Kriegsbedingungen kalkulierbar bleiben. Über Umfang und Tempo weiterer Anpassungen entscheiden die laufenden Haushalts- und Gesetzgebungsverfahren.
Hetmantsevs Festlegung ist für Unternehmen und Haushaltsplaner gleichermaßen relevant: Sie signalisiert, dass die Entlastung der Nachfrage und die Planbarkeit der Steuerbasis Vorrang haben. Unabhängig davon bleibt offen, ob zusätzliche Budgetmittel für die Ausweitung der Deckungen im Jahr 2027 verfügbar gemacht werden. Darüber wird im Zuge der Beratungen zum Staatshaushalt 2027 und flankierender Umsetzungsentscheidungen des Kabinetts zu entscheiden sein.
Redakteur: Daniel Mayer (Artikel mit KI-Unterstützung).