Die Ukraine stellt in der Nacht zu Sonntag, dem 25. Oktober 2026, von Sommerzeit auf Winterzeit um. Um 04:00 Uhr Ortszeit werden die Uhren um eine Stunde auf 03:00 Uhr zurückgestellt. Die Ankündigung erfolgte am 23. Oktober durch die Kiewer Stadtverwaltung (Kyiv City State Administration) und gilt landesweit.
Die Umstellung folgt der seit Mitte der 1990er Jahre praktizierten Regel, wonach die Sommerzeit in der letzten Sonntagnacht im Oktober endet. Rechtliche Grundlage ist die Verordnung Nr. 509 vom 13. Mai 1996, die Beginn und Ende der Sommerzeit für die Ukraine festlegt. Danach gilt im Winterhalbjahr die osteuropäische Normalzeit UTC+2. Zuständig für die Festlegung der amtlichen Zeit ist die zentrale Exekutive; die Kiewer Stadtverwaltung informiert und koordiniert auf ihrer Ebene die praktische Umsetzung mit kommunalen Diensten.
Behörden weisen darauf hin, dass die Zeitumstellung in den ersten Tagen zu Beeinträchtigungen führen kann. Laut Kiewer Stadtverwaltung reagieren insbesondere Menschen mit Schlafstörungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, ältere Personen und Kinder empfindlich auf den Rhythmuswechsel. Empfohlen werden ein schrittweises Vorziehen der Schlafenszeit, maßvolle körperliche Aktivität am Tag sowie erhöhte Aufmerksamkeit im Straßenverkehr am Montagmorgen nach der Umstellung. Dies sind Vorsichtsmaßnahmen; die Gesundheitslage bleibt individuell unterschiedlich.
Praktische Folgen ergeben sich vor allem für öffentliche Dienste, Verkehr und Betriebe. Bahn- und Flugpläne werden an die Winterzeit angepasst; Abflug- und Ankunftszeiten werden wie üblich in Ortszeit ausgewiesen. Digitale Geräte aktualisieren die Uhrzeit in der Regel automatisch, wenn die Zeitzone korrekt eingestellt ist; bei analogen Uhren – etwa Wanduhren, Weckern oder Fahrzeuganzeigen – ist eine manuelle Korrektur erforderlich. Arbeitgeber und Dienststellen können Dienst- und Schichtpläne anpassen; in der Nacht der Umstellung entsteht eine zusätzliche Stunde, die arbeits- und vergütungsrechtlich zu berücksichtigen ist. Das betrifft insbesondere Betriebe mit Nacht- und Schichtarbeit in Gesundheit, Energieversorgung, Sicherheit und Verkehr.
Zu unterscheiden sind amtliche Festlegungen und Empfehlungen: Die Rückstellung der Uhr ist behördlich vorgegeben und tritt landesweit in Kraft. Gesundheits- und Verkehrshinweise sind Ratschläge der Behörden, die der Bevölkerung eine reibungslose Anpassung erleichtern sollen. Für Verwaltungsvorgänge, Fristen, Fahrpläne und Verträge ist die amtliche Zeit maßgeblich. Unabhängig von politischen Debatten über die langfristige Zeitregelung bleibt die bestehende Praxis der saisonalen Umstellung maßgeblich, solange die Verordnung Nr. 509 gilt.
Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).