Politik

Ukraine tritt dem Addendum zur multilateralen Vereinbarung zum Common Reporting Standard bei

Die Regierung hat den Beitritt zum Addendum zur Multilateralen Vereinbarung über den automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard beschlossen. Dadurch kann die Steuerverwaltung künftig erweiterte, strukturierte Daten über Auslandsvermögen ukrainischer Steuerinländer anfordern.

Die Regierung der Ukraine hat am 11. September 2026 den Beitritt zum Addendum zur Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten beschlossen. Damit schafft die Regierung die völkerrechtliche Grundlage, um den aktualisierten Common Reporting Standard (CRS 2.0) in der Austauschpraxis zu nutzen. Nach offiziellen Angaben ermöglicht der Schritt dem Staatlichen Steuerdienst der Ukraine, von Partnerbehörden detailliertere und strukturiertere Angaben über Finanzkonten ukrainischer Steuerinländer im Ausland zu erhalten.

Das Addendum operationalisiert die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2023 verabschiedeten Änderungen des Common Reporting Standard. Es regelt insbesondere, welche zusätzlichen Informationsfelder zwischen den teilnehmenden zuständigen Behörden ausgetauscht werden können und ab welchen Datenständen die neuen Angaben übermittelt werden. Ziel ist es unter anderem, Inhaber und kontrollierende Personen zuverlässiger zu identifizieren sowie Angaben zu neuen Finanzprodukten und digitalen Wertgegenständen zu erfassen.

Die Regierung betont, dass der Beitritt kein neues Steuerrecht schafft und keine öffentliche Veröffentlichung individueller Kontodaten vorsieht. Eingehende Informationen dürfen ausschließlich für die in internationalen Abkommen definierten steuerlichen Zwecke verwendet werden und unterliegen Vertraulichkeits- und Datenschutzanforderungen. Für die praktische Umsetzung nennt die Regierung notwendige Schritte wie technische Anpassungen der IT-Systeme, ergänzende Datenschutzregelungen und bilaterale Vereinbarungen mit Partnerjurisdiktionen.

Hintergrund ist ein stufenweiser Anschluss der Ukraine an internationale Transparenzstandards: Die Ukraine schloss sich der Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden zur automatischen Übermittlung bereits 2022 an und nimmt seit 2024 am automatischen Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard teil. Im Jahr 2026 wurden nationale Regeln zur Anwendung des aktualisierten Standards durch das Finanzministerium überarbeitet. Das jetzt angenommene Addendum ist nach Darstellung der Behörden der nächste formale Schritt zur vollständigen Implementierung.

Politisch dient der Beitritt der Angleichung an europäische und internationale Vorgaben zur administrativen Zusammenarbeit und Steuertransparenz. Der praktische Nutzen für Steuereinnahmen und Aufdeckung nicht deklarierter Auslandseinkünfte hängt jedoch von den technischen Vorbereitungen und den tatsächlich vereinbarten Austauschbeziehungen mit Partnern ab.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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