Politik

Werchowna Rada verlängert Kriegsrecht und Mobilmachung bis 29. Januar 2027

Das ukrainische Parlament hat am 26. Oktober 2026 Kriegsrecht und allgemeine Mobilmachung um 90 Tage bis zum 29. Januar 2027 verlängert. Die neue Frist gilt ab dem 31. Oktober 2026 um 5.30 Uhr.

Das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada, hat am 26. Oktober 2026 das in der Ukraine geltende Kriegsrecht und die allgemeine Mobilmachung um weitere 90 Tage verlängert. Die Verlängerung tritt am 31. Oktober 2026 um 5.30 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 29. Januar 2027. Grundlage der Abstimmung waren vom Präsidenten der Ukraine eingebrachte Entwürfe, die das Parlament als Gesetze bestätigte.

In der Begründung heißt es, die Verlängerung sei wegen der anhaltenden militärischen Aggression der Russischen Föderation notwendig. Das Kriegsrecht war erstmals am 24. Februar 2022 verhängt und seither mehrfach verlängert worden. Mit dem jüngsten Beschluss werden vor allem Fristen fortgeschrieben; neue inhaltliche Regelungen für den zivilen Alltag wurden nicht bekanntgegeben. Der Beschluss erneuert die rechtliche Basis für bereits bestehende Befugnisse des Staates, darunter Maßnahmen zur Mobilisierung, zur Nutzung von Ressourcen für die Verteidigung sowie zu besonderen Eingriffsbefugnissen von Behörden im Zivil- und Katastrophenschutz.

Der Nationale Sicherheits- und Verteidigungsrat (RNBO) verwies in seinen Unterlagen auf die unveränderte Bedrohungslage. Unabhängige ukrainische Medien wie Ukrainska Pravda, RBC-Ukraine und Radio Svoboda berichteten übereinstimmend über die Annahme der Vorlagen. Angaben zu Umfang und Zielzahlen weiterer Einberufungen enthält der Gesetzestext nicht; solche Details werden üblicherweise in nachfolgenden Verordnungen oder Mitteilungen der zuständigen Ministerien präzisiert. Auch zu Schäden oder konkreten militärischen Operationen werden in dem Beschluss keine Zahlen genannt.

Die Fortführung von Kriegsrecht und Mobilmachung schafft vor allem Rechtssicherheit für die staatlichen Stellen und die Streitkräfte. Sie ermöglicht die planbare Fortsetzung von Personalmaßnahmen, Beschaffungen und logistischen Abläufen. Politisch setzt die Rada damit eine seit Beginn der großangelegten Invasion 2022 eingeübte Praxis fort: Das Parlament bekräftigt in regelmäßigen Abständen die Ausnahmeregelungen, ohne die grundlegende Architektur des Rechtsrahmens zu verändern.

Internationale Partner hatten wiederholt Verständnis für den ukrainischen Kurs signalisiert, betonen jedoch zugleich, dass es sich um innerstaatliche Entscheidungen handelt. Die aktuelle Verlängerung stellt nach Darstellung der ukrainischen Institutionen eine rein zeitliche Fortschreibung dar. Sie gilt landesweit und endet automatisch am 29. Januar 2027, sofern sie nicht zuvor durch einen erneuten Parlamentsbeschluss geändert oder aufgehoben wird.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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