Die Zentralwahlkommission der Ukraine hat am 2. September 2026 die Besetzung von elf Territorialwahlkommissionen geändert. Die Entscheidung wurde als aktuelle Mitteilung der Behörde veröffentlicht. Sie betrifft Gremien, die 2020 und 2021 auf Grundlage früherer Beschlüsse der Kommission gebildet worden waren und für die Vorbereitung und Durchführung lokaler Wahlen zuständig sind.
Genannt werden die Territorialwahlkommissionen von Nowowolynsk und Rosyschtsche in der Oblast Wolhynien, Schowti Wody in der Oblast Dnipropetrowsk, Snjatyn in der Oblast Iwano-Frankiwsk, die Bezirkskommission Butscha sowie die Stadtkommissionen Wyschhorod und Kagarlyk in der Oblast Kiew, Mykolajiw in der Oblast Lwiw, Kostopil und Riwne in der Oblast Riwne sowie Uman in der Oblast Tscherkassy. Die Änderungen betreffen jeweils die personelle Zusammensetzung dieser Gremien.
Für die Stadtwahlkommission Kagarlyk setzte die Zentralwahlkommission zusätzlich eine Frist zur Nachbenennung: Den lokalen Parteiorganisationen „РІВНЕ РАЗОМ“ und „УКРАЇНА СЛАВЕТНА“, die zuvor Mitglieder vorgeschlagen hatten, wird die Möglichkeit eingeräumt, bis spätestens 4. September 2026, 16.45 Uhr, neue Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Die bisher von ihnen entsandten Personen wurden durch den aktuellen Beschluss vorzeitig abberufen. Die Kommission bezifferte zugleich die seit der Bildung der Territorialwahlkommissionen vollzogenen Personalwechsel: Bis zum 1. September 2026 endeten insgesamt die Amtsverhältnisse von 7.393 Mitgliedern, darunter 638 Vorsitzende, 448 stellvertretende Vorsitzende, 526 Sekretäre und 5.781 weitere Mitglieder. Diese Zahlen stammen aus der offiziellen Mitteilung der Behörde.
Die Zuständigkeit für die Bildung und Veränderung der Territorialwahlkommissionen liegt nach ukrainischem Wahlrecht bei der Zentralwahlkommission. Änderungen erfolgen nach gesetzlichen Vorgaben, häufig auf Grundlage von Vorschlägen politischer Parteien oder infolge von Rücktritten und anderen personalrechtlichen Gründen. Sie wirken sich auf die administrative Vorbereitung lokaler Wahlen aus, etwa bei der Sicherstellung der Beschlussfähigkeit, der Schulung von Mitgliedern und der Organisation von Abstimmungsabläufen. Aussagen zur künftigen Wahlplanung oder zu möglichen Terminen traf die Kommission in der aktuellen Mitteilung nicht.
Die heute beschlossenen Änderungen sind eine Fortsetzung der laufenden Personalpflege in den seit 2020 bestehenden Gremien. Die Zentralwahlkommission verweist dabei auf die einschlägigen Beschlüsse zu Bildung und Umbesetzung der Territorialwahlkommissionen sowie auf die im Wahlgesetz definierten Fristen und Verfahren für Nachbenennungen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).