Die ukrainische Regierung hat am 12. Oktober 2026 einen Gesetzentwurf gebilligt und an die Werchowna Rada überwiesen, der Militärangehörigen die Aufnahme in das kommunale Wohnungsregister am Ort ihrer Dienststelle ermöglichen soll. Premierminister Sergii Koretskyi erklärte, die Regelung solle eine bestehende Hürde beseitigen: Derzeit können Soldatinnen und Soldaten ihren Wohnsitz nicht an der Adresse einer militärischen Einheit anmelden, und an vielen Dienstorten fehlt Wohnraum, in dem sie sich formell registrieren lassen könnten. Damit bleibt der Zugang zur Wohnungsvormerkung am Dienstort häufig versperrt.
Nach Darstellung des Kabinetts der Minister der Ukraine ist vorgesehen, die Vormerkung am Dienstort unabhängig vom bereits registrierten oder deklarierten Wohnsitz zu gestatten. Dies zielt insbesondere auf Militärangehörige und ihre Familien, die infolge von Versetzungen oder dienstlichen Anforderungen an einem anderen Ort leben, dort aber mangels Anmeldung Nachteile beim Zugang zu Sozial- und Verwaltungsleistungen haben. Der Gesetzentwurf wird von der Regierung als Instrument beschrieben, um bestehende soziale Ansprüche praktischer nutzbar zu machen.
Rechtlich passt die Vorlage das Verfahren der Aufnahme in kommunale Wohnungsregister für Militärangehörige an. Konkrete Paragraphen, Umsetzungsfristen sowie die operative Rolle des Verteidigungsministeriums und der regionalen Behörden im Verwaltungsvollzug nannte die Regierung in ihrer Mitteilung nicht. Ebenfalls offen sind Details zur Finanzierung begleitender Programme zur Wohnraumbeschaffung und zur Verarbeitung von Personendaten im Verfahren. Der Entwurf ist dem Parlament zugewiesen und muss dort die üblichen Lesungen und Abstimmungen durchlaufen.
Die Initiative hat landesweite Bedeutung, weil sie Fragen des Zugangs zu Wohnraum, der sozialen Absicherung und der administrativen Anbindung von Personal der Streitkräfte berührt. Befürworter verweisen darauf, dass eine Vormerkung am Dienstort ohne Wechsel der Wohnsitzanmeldung bürokratische Hürden abbaut und kurzfristig den Zugang zu Leistungen erleichtern kann. Zugleich weisen Beobachter darauf hin, dass ohne zusätzliche Maßnahmen zur Schaffung oder Bereitstellung von Wohnraum eine verfahrensrechtliche Erleichterung allein praktische Engpässe nicht behebt. Über Annahme, Änderungen oder Ablehnung des Gesetzentwurfs entscheidet die Werchowna Rada in den anstehenden Beratungen.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).