Wirtschaft

Rada-Ausschuss empfiehlt Mehrwertsteuer auf Auslandspakete bis 150 Euro

Der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zoll der Werchowna Rada hat am 7. September 2026 einen Gesetzentwurf befürwortet, der die Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Pakete bis 150 Euro abschafft und Online‑Marktplätze als Steuerschuldner verpflichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zoll der Werchowna Rada hat am 7. September 2026 empfohlen, einen Gesetzentwurf zur Besteuerung grenzüberschreitender Onlinekäufe zu unterstützen. Kern des Vorschlags ist die Abschaffung der bisherigen Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Paketsendungen bis 150 Euro. Zugleich sollen Betreiber von Online‑Marktplätzen die Mehrwertsteuer für an Endverbraucherinnen und Endverbraucher in der Ukraine gelieferte Waren erheben und an den Staat abführen.

Das Ministerium der Finanzen begründet den Vorstoß mit der Annäherung an Regeln der Europäischen Union, der Schließung bestehender Steuerschlupflöcher sowie dem Ziel, inländische Produzenten gegenüber günstigen Importen nicht zu benachteiligen. Nach Angaben des Ministeriums könnten die geplanten Änderungen zusätzliche Haushaltseinnahmen von rund 10 Milliarden Hrywnja pro Jahr erbringen. Diese Schätzung hängt jedoch von der endgültigen Ausgestaltung, möglichen Übergangsfristen und der technischen Umsetzung durch Plattformen und Zollbehörden ab.

Die Empfehlung des Fachausschusses ist ein verfahrensrechtlicher Schritt und ersetzt nicht die Plenarabstimmung. Über das Inkrafttreten entscheiden das Parlament und nach Verabschiedung die Unterschrift des Präsidenten. Bereits zuvor waren ähnliche Vorlagen im Parlament beraten worden; einzelne Entwürfe wurden am 1. September 2026 an die Ausschüsse zur Überarbeitung zurückverwiesen. Mit der nun vorliegenden Empfehlung liegt ein aktualisierter Umsetzungspfad auf dem Tisch.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher in der Ukraine dürfte die Neuregelung spürbare Folgen haben: Bestellungen aus dem Ausland würden in vielen Fällen teurer, weil die Mehrwertsteuer bereits beim Kauf über die Plattform berechnet würde. Online‑Marktplätze und Logistikunternehmen müssten Abrechnungs‑ und Meldeprozesse anpassen. Verhandelbar sind dem Vernehmen nach präzise Übergangsfristen, Ausnahmen für bestimmte Warengruppen sowie technische Meldepflichten an die Zollverwaltung.

Wirtschaftsverbände und der Einzelhandel bewerten die Pläne unterschiedlich. Teile der Branche verweisen auf Wettbewerbsfairness gegenüber inländischen Anbietern, andere warnen vor Belastungen für Konsumentinnen und Konsumenten sowie für kleinere Händler, die grenzüberschreitend verkaufen. Internationale Partner, die Haushaltsreformen in der Ukraine begleiten, beobachten den Prozess aufmerksam; eine Angleichung an gängige Praxis in der Europäischen Union gilt dabei als zentrales Argument der Befürworter.

Die Parlamentsdokumentation und Berichte ukrainischer Nachrichtenagenturen vom September 2026 stützen die genannten Eckpunkte. Offene Fragen betreffen den genauen Starttermin, die Detailregeln für Plattformbetreiber und die Abstimmung zwischen Finanzverwaltung und Zoll, die erst mit dem endgültigen Gesetzestext verbindlich werden.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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