Politik

Selenskyj setzt Frist für Gesetz zu 23 nationalen Heiligtümern bis zum Unabhängigkeitstag

Präsident Wolodymyr Selenskyj hat per Dekret die Regierung beauftragt, bis zum 24. August 2026 einen Gesetzentwurf mit Kriterien und einer ersten Liste von 23 „nationalen Heiligtümern“ vorzulegen; Medien berichten von registrierten Begleitentwürfen in der…

Präsident Wolodymyr Selenskyj hat die Regierung angewiesen, bis zum 24. August 2026 einen Gesetzentwurf zum Schutz sogenannter nationaler Heiligtümer vorzulegen. Das am 15. August unterzeichnete Dekret Nr. 726/2026 verlangt Kriterien für die Verleihung des Status, das Verfahren der Listung sowie besondere Schutz- und Sanktionsmechanismen. Zuständig für die Ausarbeitung ist das Kabinett der Minister in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultur.

Den politischen Anlass setzte Selenskyj bei den Feierlichkeiten zum 975. Jubiläum des Kiewer Höhlenklosters (Kyjiwo-Petscherska Lawra). Er begründete die Initiative mit der Sicherung herausragender Stätten der historischen Erinnerung, Spiritualität und Kultur, insbesondere in Kriegszeiten. Das Präsidialdekret sieht vor, Denkmalstätten von nationaler Bedeutung und Objekte des UNESCO-Welterbes einzubeziehen, wenn sie als zentrale Orte kollektiver Erinnerung und Staatsbildung gelten.

Nach Angaben aus dem Parlamentsumfeld und übereinstimmenden Medienberichten sind in Zusammenhang mit der Initiative 23 Objekte genannt worden, die in Begleitunterlagen zur ersten Auswahl stehen sollen. Dazu zählen demnach die Sophienkathedrale in Kiew sowie weitere historisch-kulturelle Orte in verschiedenen Regionen. Diese Nennungen beruhen auf veröffentlichten Vorlagen und Berichten; die endgültige Fassung hängt vom parlamentarischen Verfahren in der Werchowna Rada ab.

Inhaltlich kombiniert die Vorgabe kulturrechtliche und straf- bzw. ordnungsrechtliche Elemente. Der künftige Entwurf soll festlegen, wie Objekte definiert, bewertet und gelistet werden, welche Maßnahmen zur physischen Sicherung greifen und welche Folgen Beschädigungen oder Zerstörungen nach sich ziehen. Ebenso geht es um Zuständigkeiten zwischen zentralen Behörden, lokalen Verwaltungen und fachlicher Expertise, etwa bei Objekten des UNESCO-Welterbes.

Die Initiative zielt auf eine rechtliche Fixierung symbolträchtiger Orte und eine Verstärkung ihres Schutzes. Maßgeblich wird sein, wie eng oder weit die Kriterien gefasst werden, welche Rolle das Ministerium für Kultur und externe Sachverständige erhalten und wie Finanzierung und operative Umsetzung verankert werden. Bis zum Abschluss der Beratungen – mit Einbringung, Ausschussbehandlung und möglicher Änderung der Listenbezüge – bleibt offen, welche Stätten den Status tatsächlich erhalten und welche Sanktionen letztlich gelten. Gesichert sind zum jetzigen Zeitpunkt die Fristsetzung, der Arbeitsauftrag an das Kabinett der Minister und der politische Rahmen, den Selenskyj mit dem Verweis auf Orte nationaler Identität gesetzt hat.

Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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