Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat Ende August 2026 Gesetzesvorlagen in die Werchowna Rada eingebracht und ein Präsidialdekret unterzeichnet, die einen besonderen Schutzstatus für ausgewiesene nationale Heiligtümer schaffen sollen. Das Präsidialamt nannte als Beispiele die Kyjiwer Höhlenkloster-Lavra und das historische Wald- und Hügelland Cholodnyj Jar in der Zentralukraine. Ziel ist es, rechtliche, institutionelle und strafrechtliche Instrumente zu bündeln, um zentrale Orte der kulturellen Identität vor Kriegsfolgen, Vandalismus und rechtswidrigen Eingriffen zu bewahren.
Nach den vorliegenden Regierungsunterlagen soll der neue Status im Gesetz verankert werden und klare Zuständigkeiten für Schutz, Verwaltung, Restaurierung und Sicherheitsmaßnahmen festlegen. Vorgesehen sind verschärfte Sanktionen bei Angriffen oder Zerstörungen sowie erweiterte Möglichkeiten zur Dokumentation von Schäden und zur internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung von Verbrechen gegen das nationales Kulturerbe. Eine abschließende Liste der Stätten ist noch nicht festgelegt; Kriterien und Verfahren zur Auswahl sollen im Parlament beraten und in Durchführungsbestimmungen präzisiert werden. Selenskyj begründete den Vorstoß mit systematischen Angriffen auf Kirchen, Museen und historische Ensembles seit Beginn der russischen Invasion.
Bereits zuvor hatte die Regierung einzelne Maßnahmen für besonders gefährdete Objekte beschlossen. Das Ministerium für Kultur und Informationspolitik koordinierte seit dem Frühjahr 2026 Sicherheits-, Verwaltungs- und Restaurierungsprojekte an der Kyjiwer Höhlenkloster-Lavra. Ein präsidial verfügtes Gedenkjahr diente der Vorbereitung auf das Tausendjahresjubiläum des Klosters und bündelte Etatmittel für Notreparaturen, Brandschutz und Monitoring. Diese Schritte bilden den administrativen Rahmen, an den die nun vorgelegten Gesetzesinitiativen anknüpfen sollen.
Fachleute aus Denkmalpflege und Zivilgesellschaft begrüßen die politische Priorisierung, verweisen jedoch darauf, dass ein besonderer Status nur mit nachhaltiger Finanzierung, qualifiziertem Personal und unabhängiger Aufsicht wirksam wird. Diskutiert werden transparente Auswahlkriterien, einheitliche Standards für Sicherung und Dokumentation sowie klare Trennlinien zwischen religiöser Selbstverwaltung, staatlicher Aufsicht und Strafverfolgung. Die unmittelbaren Wirkungen der Initiative hängen vom weiteren Gesetzgebungsprozess und der praktischen Umsetzung durch Ministerien und regionale Behörden ab. Bis zur Verabschiedung bleibt das Präsidialdekret die maßgebliche Grundlage, um Schutzmaßnahmen zu koordinieren und internationale Partner für Unterstützung und Beweissicherung einzubinden.
Redakteurin: Celestina Fuentes (Artikel mit KI-Unterstützung).