Die Regierung der Ukraine hat am 9. Oktober 2026 den Zugang zu Immobilien staatlich kontrollierter Unternehmen für die Unterbringung von Rechenzentren und Telekommunikationsinfrastruktur vereinfacht. Nach dem Beschluss dürfen entsprechende Flächen und Objekte bei Unternehmen, an denen der Staat mehr als 50 Prozent hält, ohne elektronische Auktion vermietet werden. Die Regelung gilt während des Kriegsrechts und für sechs Monate nach dessen Aufhebung.
Premierminister Serhiy Koretsky begründete die Entscheidung mit der Notwendigkeit, digitale Infrastruktur schneller zu verlagern und neu aufzubauen, um die Folgen russischer Angriffe auf kritische Infrastruktur abzufedern. Das Ministerkabinett verweist damit auf den Zeitfaktor bei Standortentscheidungen sowie auf die Verfügbarkeit geeigneter Liegenschaften in staatlich dominierten Unternehmensgruppen.
Die befristete Ausnahme vom Auktionszwang betrifft Mietverträge über Immobilien und Flächen von staatlichen Unternehmen beziehungsweise von Wirtschaftsunternehmen mit einer staatlichen Beteiligung von mehr als 50 Prozent. Konkrete Vorgaben zu Preisbildung, Auswahlkriterien der Mietenden und Publizität einzelner Verträge nennt die Regierung in ihrer Mitteilung nicht. Unberührt bleiben allgemeine Sicherheits- und Geheimschutzauflagen für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Die Maßnahme reiht sich in frühere Schritte ein, mit denen die Exekutive seit 2022 Verfahren für versorgungs- und sicherheitsrelevante Projekte beschleunigt. Damals standen vor allem Energieanlagen und deren Überlassung an Netzbetreiber im Fokus. Mit der aktuellen Entscheidung überträgt das Ministerkabinett dieses Prinzip auf die digitale Sphäre. Ziel ist ein robusteres Fundament für Datenverarbeitung, Cloud-Dienste und Kommunikationsnetze, die für Verwaltung, Wirtschaft und Verteidigung gleichermaßen zentral sind.
Verwaltungspraktisch verspricht der Beschluss zwei Wirkungen: Er verkürzt Genehmigungs- und Vergabezeiten und erschließt potenziell Standorte, die bislang nicht über das öffentliche Auktionssystem verfügbar waren. Zugleich sinkt die Transparenz der Vergaben, weil die elektronische Auktion als öffentliches Vergleichs- und Kontrollinstrument entfällt. Daraus ergeben sich Kontrollfragen zu Veröffentlichungspflichten, zur Nachvollziehbarkeit von Preisentscheidungen sowie zur Überprüfung sicherheitsrelevanter Standortfaktoren. Die Regierung hat dazu in der Mitteilung keine Detailregelungen benannt.
Angaben zum Umfang der betroffenen Flächen, zu konkreten Liegenschaften oder zu bereits geplanten Mietverträgen liegen nicht vor. Der Beschluss signalisiert jedoch, dass die Stärkung der digitalen Widerstandsfähigkeit als Teil der nationalen Sicherheitsstrategie weiterhin Priorität besitzt und auf allen Ebenen – von der kurzfristigen Resilienz bis zum mittel- und langfristigen Wiederaufbau – vorangetrieben werden soll.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).