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Ukraine holt 16 Zivilpersonen aus russisch besetzten Gebieten zurück

Die Ombudsstelle in Kiew meldete am 10. Oktober die Rückkehr von 16 Zivilpersonen über den Grenzpunkt Novi Jarylowytschi. Unter ihnen ist ein ehemaliger Tschernobyl-Einsatzhelfer.

Die Ukraine hat nach Angaben des Parlamentsbeauftragten für Menschenrechte, Dmytro Lubinets, 16 Zivilpersonen aus von Russland besetzten Gebieten in von Kiew kontrolliertes Gebiet zurückgeholt. Die Rückkehr erfolgte am 10. Oktober über den Grenzpunkt Novi Jarylowytschi an der Grenze zu Belarus. Unter den Rückkehrenden ist laut Lubinets ein früherer Einsatzhelfer, der 1986 nach dem Reaktorunglück von Tschernobyl im Dienst war.

Lubinets sprach von einem logistisch und diplomatisch anspruchsvollen Vorgang. Die Ombudsstelle habe in Zusammenarbeit mit humanitären Partnern die sichere Übergabe koordiniert. Zu Herkunftsorten der Betroffenen, zu individuellen medizinischen Befunden oder zu näheren Umständen ihrer Lage machte die Behörde aus Sicherheits- und Persönlichkeitsschutzgründen keine detaillierten Angaben. Unabhängige ukrainische Medien griffen die Mitteilung der Ombudsstelle auf; eine darüber hinausgehende amtliche Bestätigung durch russische Stellen liegt nicht vor.

Die Rückholung reiht sich in eine Serie diskret vorbereiteter Maßnahmen zur Unterstützung von Zivilpersonen in besetzten Gebieten ein. Lubinets hatte in den vergangenen Wochen wiederholt auf die prekäre Lage verwiesen, etwa in Städten wie Oleshky, und betont, dass jede Evakuierung freiwillig, rechtsstaatlich und unter Wahrung der Menschenrechte erfolgen müsse. Seit 2022 baut die Ombudsstelle Verfahren und Kooperationen aus, um Ukrainerinnen und Ukrainer aus der Besatzung herauszuführen oder Informationen über Verschleppte zu erlangen. Dabei sind sichere Korridore, Absprachen mit Drittstaaten und die Begleitung durch humanitäre Organisationen zentral.

Die Rückkehr des ehemaligen Tschernobyl-Einsatzhelfers hat zusätzliche Symbolkraft. Viele der sogenannten Liquidatoren von 1986 sind heute hochbetagt und medizinisch besonders vulnerabel. Für diese Gruppe sind funktionierende Fluchtwege, verlässliche Information und rascher Zugang zu Gesundheitsversorgung entscheidend. Lubinets und Partnerorganisationen verweisen in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit kontinuierlicher humanitärer Koordination, um gefährdete Personen zu schützen und Familienzusammenführungen zu ermöglichen.

Zu übergeordneten Folgen äußerte sich die Ombudsstelle zurückhaltend. Sie sieht die Maßnahme als Teil eines längerfristigen, fallweisen Vorgehens, das auf Einzelfallprüfung und Sicherheit der Betroffenen ausgerichtet bleibt. Angaben zu künftigen Operationen machte Lubinets nicht. Klar ist: Solange in den besetzten Gebieten Zivilistinnen und Zivilisten ohne freie Bewegungsmöglichkeit verbleiben, bleibt die Rückführung einzelner Menschen ein Schwerpunkt der ukrainischen Behörden und ihrer Partner.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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