Gesellschaft

Wer nach dem Tod eines Rentners in der Ukraine Anspruch auf ausstehende Rentenzahlungen hat

Der Pensionsfonds der Ukraine und staatliche Leitfäden erklären, welche Angehörigen Anspruch auf bis zum Monat des Todes fällige Renten sowie auf Bestattungshilfe haben, welche Nachweise nötig sind und welche Ausnahmen gelten.

Kurzmeldung

Nach Angaben des Pensionsfonds der Ukraine und den staatlichen Service-Leitfäden wird die dem Verstorbenen zustehende, aber nicht erhaltene Rente grundsätzlich bis einschließlich des Monats des Todes ausgezahlt. Anspruchsberechtigt sind in erster Linie Familienmitglieder, die am Tag des Todes mit dem Rentner zusammengewohnt haben. Zudem können nicht erwerbsfähige Personen, die zum Zeitpunkt des Todes auf den Unterhalt des Verstorbenen angewiesen waren, Anspruch erheben – auch wenn sie nicht mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebten.

Die einmalige Bestattungshilfe wird der Person gezahlt, die die Bestattung organisiert hat. Für beide Leistungen sind Pflichtnachweise: amtlicher Sterbeeintrag und Identitätsdokumente der antragstellenden Person. Bei Ansprüchen aus dem Erbe (wenn die nicht erhaltene Rente in die Erbschaft eingegangen ist) sind zusätzlich Erbschein oder andere notarielle Nachweise vorzulegen.

Wichtige Ausnahme: Bei bestimmten Renten, etwa nach dem Gesetz über die Versorgung von Personen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden, gelten eigene Regeln; diese Renten werden in speziellen Fällen nicht als Nachlassbestandteil behandelt und sind oft nur bei rechtzeitiger Beantragung (zum Beispiel innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, häufig sechs Monate) auszuzahlen. Zudem erfolgt die Auszahlung seit 2021 grundsätzlich über von den Behörden beauftragte Banken und Zahlungsstellen.

Anträge sind bei den regionalen Verwaltungen des Pensionsfonds zu stellen oder über die staatlichen Online‑Dienste einzureichen; die konkreten erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Anspruchsart und der familiären Situation. Weil gesetzliche Bestimmungen und Verwaltungspraktiken geändert werden können, empfiehlt der Pensionsfonds vor Antragstellung die Rückfrage bei der regional zuständigen Stelle am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Die vorliegenden Hinweise basieren auf den offiziellen Serviceseiten von Diia, den Informationsseiten des Pensionsfonds der Ukraine sowie rechtlichen Beratungen der staatlichen Rechtsbeistandsstellen.

Redakteurin: Mira Cadena (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen