Der Rentenfonds der Ukraine hat am 10. September 2026 präzisiert, wann Haushalte eine Wohnsubvention erhalten können, obwohl eine Altersrente noch nicht bewilligt ist. Der Hinweis folgt auf zahlreiche Anfragen zum Beginn der Heizperiode und auf entsprechende Medienberichte.
Zentral ist laut Rentenfonds der für die Subvention maßgebliche Referenzzeitraum: Bei der Berechnung zählen die im festgelegten Zeitraum erzielten anrechenbaren Einkünfte. Fehlen solche Einkünfte, ist eine Subvention nicht automatisch ausgeschlossen. Entscheidend sind die nachgewiesenen Einnahmen der Haushaltsmitglieder im Referenzzeitraum sowie die Erfüllung formaler Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere die Zahlung des einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags (ЄСВ): Wird dieser von einem erwerbsfähigen Haushaltsangehörigen in mindestens drei Monaten des Berechnungszeitraums nicht entrichtet, kann dies zum Ausschluss von der Wohnsubvention führen.
Der Rentenfonds verweist auf Fallkonstellationen, in denen der Renteneintritt kurz vor oder innerhalb des Referenzzeitraums liegt. In solchen Fällen kann es zweckmäßig sein, den Antrag erst dann zu stellen, wenn erste Rentenzahlungen erfolgt sind, damit diese in die Mittelberechnung einfließen. Beispielhaft nennt der Fonds den Rentenbeginn im Oktober mit einer Antragstellung im November. Diese Hinweise entsprechen bereits früher veröffentlichten Antworten auf häufige Fragen des Fonds.
Rechtliche Grundlage sind die staatlichen Vorgaben zur Berechnung und Vergabe von Wohnsubventionen. Seit 2022 organisiert der Rentenfonds der Ukraine die Antragsannahme, Prüfung, Berechnung und Auszahlung. Für die übergeordneten Regelungen bleibt das Ministerium für Sozialpolitik der Ukraine zuständig. Dort sind auch Fristen für Entscheidungen veröffentlicht; in der Regel wird ein Antrag innerhalb weniger Tage beschieden.
Für Antragstellende bedeutet dies: Eine noch nicht bewilligte Rente steht dem Erhalt der Wohnsubvention nicht grundsätzlich entgegen. Maßgeblich sind die dokumentierten Einkünfte im Referenzzeitraum und die Erfüllung der Beitragspflichten. Wer kurz vor dem Renteneintritt steht oder gerade eine Rente bezieht, sollte den Zeitpunkt der Antragstellung so wählen, dass relevante Zahlungen in die Berechnung einbezogen werden können. Sinnvoll sind vollständige Nachweise zu Einkünften, Rentenbescheiden und gegebenenfalls zur Zahlung des einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags.
Für Einzelfälle empfiehlt der Rentenfonds der Ukraine die direkte Klärung bei den regionalen Stellen oder die elektronische Antragstellung über das staatliche Portal Diia. Damit lassen sich fehlende Unterlagen nachreichen und Fristen besser einhalten.
Redakteur: Phillipe Schmidt-Araguin (Artikel mit KI-Unterstützung).